Teilnahmebedingungen Early Access
Stand: 29. Mai 2026
Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung für Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Belynora Early Access Programms.
1. Zweck des Programms
Das Early Access Programm dient der frühzeitigen Erprobung neuer Funktionen, der gemeinsamen Weiterentwicklung der Plattform und dem Aufbau langfristiger Partnerschaften mit ausgewählten Pilotkunden.
2. Teilnahme und Auswahl
- Die Teilnahme erfolgt auf Einladung oder nach erfolgreicher Bewerbung.
- Belynora entscheidet nach eigenem Ermessen über die Aufnahme.
- Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme oder Verlängerung.
3. Funktionsumfang und Stabilität
Im Early Access werden Funktionen bereitgestellt, die sich teilweise noch in Entwicklung befinden. Es kann zu Fehlern, Funktionsänderungen oder vorübergehenden Ausfällen kommen. Eine garantierte Verfügbarkeit wird nicht zugesichert.
4. Kostenfreie Nutzung
Die Nutzung im Early Access ist grundsätzlich kostenfrei, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Mit dem Übergang in die allgemeine Verfügbarkeit können kostenpflichtige Pläne in Anspruch genommen werden.
5. Feedback
Sie werden gebeten, konstruktives Feedback zu Funktionen, Fehlern und Verbesserungen zu teilen. Belynora darf dieses Feedback ohne gesonderte Vergütung in die Weiterentwicklung der Plattform einfliessen lassen.
6. Vertraulichkeit
Inhalte aus dem Early Access wie nicht öffentlich kommunizierte Funktionen, Roadmaps und interne Materialien sind vertraulich zu behandeln und ohne vorherige Zustimmung von Belynora nicht öffentlich zu teilen.
7. Datenverarbeitung
Es gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung. Daten werden in derselben sicheren Infrastruktur verarbeitet wie im produktiven Betrieb.
8. Beendigung
Beide Seiten können die Teilnahme jederzeit beenden. Nach Beendigung werden Daten gemäss der Datenschutzerklärung gelöscht oder in einen produktiven Account überführt.
9. Haftung
Aufgrund des experimentellen Charakters ist die Haftung im Early Access auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.
